tag:blogger.com,1999:blog-62278336848492602002024-03-06T03:01:33.672+01:00Steuerberatung und kostenfreie BuchhaltungHier erfahren Sie alles zu Buchhaltung, Steuerberatung und Existenzgründung.Anonymoushttp://www.blogger.com/profile/13575262966353709551noreply@blogger.comBlogger45125tag:blogger.com,1999:blog-6227833684849260200.post-16468294905785107742015-01-27T11:55:00.000+01:002015-03-16T09:30:32.070+01:00Minijob und Sozialversicherung<h1>
<span style="color: black;">Drohender Wegfall der Krankenversicherung bei Minijob ab 2015</span></h1>
<span style="color: black;"><b>Minijob und Sozialversicherung</b></span><br />
<span style="color: black;">Seit dem 01. Januar 2013 wurde die
Verdienstgrenze für Minijobber von 400 € auf 450 € angehoben. Damit
stieg auch die Verdienstgrenze für ein sozialversicherungspflichtiges
Arbeitsverhältnis von 400,01 € auf 450,01 € an. </span><br />
<span style="color: black;">In den Jahren 2013 und 2014 galt eine Bestandsschutzregelung für bereits bestehende Beschäftigungsverhältnisse. </span><br />
<span style="color: black;">Ab 1 Januar 2015 fällt diese
Bestandsschutzregelung weg und es gilt nur noch die aktuelle Grenze in
Höhe von 450,- € monatlich. Die Verdienstgrenze für alle Beschäftigten
(neu und alt) ist dann 450,- €.</span><br />
<span style="color: black;">Ab 2015 gilt: Bis einschließlich 450,- € sind
die Arbeitnehmer als „Minijobber“ zu führen und unterliegen somit keinem
sozialversicherungspflichtigem Beschäftigungsverhältnis. </span><br />
<br />
<span style="color: black;"><b>Sozialversicherungspflicht ab 450,01 €</b> </span><br />
<span style="color: black;">Ab 450,01 € sind Einkommen als
sozialversicherungspflichtiges Entgelt anzusehen und unterliegen somit
auch den allgemeinen Regelungen für ein sozialversicherungspflichtige
Beschäftigungsverhältnis. Es liegt dann eine eigene Kranken-, Renten-,
Pflege- und Arbeitslosenversicherung vor. </span><br />
<span style="color: black;">Beschäftigungsverhältnisse die bisher
sozialversicherungspflichtig in der Zone 400 – 450 € geführt wurden,
werden automatisch ab 01. Januar 2015 sozialversicherungsfrei und es
liegt keine eigene Kranken-, Renten-, Pflege- und
Arbeitslosenversicherung mehr vor. Das hat vor allem in Bezug auf die
Krankenversicherung große Nachteile: Der Arbeitnehmer verliert seine
gesetzliche Krankenversicherung und ist verpflichtet sich entweder
privat oder freiwillig gesetzlich weiter zu versichern. Was Kosten von
rund 300,- €/Monat verursacht.</span><br />
<br />
<span style="color: black;"><b>Arbeitnehmer</b></span><br />
<span style="color: black;">Bitte überprüfen Sie Ihr Einkommen und sprechen
mit Ihrem Arbeitgeber über die künftige Gestaltung Ihres Einkommens und
der damit verbundenen Sozialversicherungspflicht! </span><br />
<span style="color: black;">Falls ein sozialversicherungspflichtiges
Beschäftigungsverhältnis mit eigener gesetzlichen Krankenversicherung
gewünscht ist, muss das Entgelt auf min. 450,01 € angehoben werden. </span><br />
<span style="color: black;">Falls das Beschäftigungsverhältnis als Minijob
fortgeführt werden soll, können Sie Sie einen Antrag auf
Rentenversicherungsfreiheit beim Arbeitgeber stellen.</span><br />
<br />
<span style="color: black;"><b>Arbeitgeber</b></span><br />
<span style="color: black;">Bitte überprüfen Sie das Einkommen Ihrer
Angestellten in der Zone 400-450 € und entscheiden Sie gemeinsam mit
Ihrem Arbeitnehmer über die künftige Ausrichtung des
Beschäftigungsverhältnisses. Wenn das Gehalt nicht über 450 € steigt ist
das Beschäftigungsverhältnis ab 01.01.2015 als Minijob zu führen. Bei
einem Einkommen über 450 € liegt automatisch eine
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vor und der Arbeitnehmer ist
im Zweifel sehr günstig eigenständig krankenversichert.</span><br />
<br />
<span style="color: black;">More: <a href="http://www.der-onlinesteuerberater.de/">www.der-onlinesteuerberater.de </a></span><br />
<span style="color: black;"><a href="http://www.foto-walser.de/">@ </a></span>daekom.dehttp://www.blogger.com/profile/06664512488058767832noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-6227833684849260200.post-80817230306381084012014-12-01T10:21:00.003+01:002014-12-01T10:22:24.253+01:00Drohender Wegfall der Krankenversicherung bei Minijob ab 2015<h1>
</h1>
<span style="color: black;"><b>Minijob und Sozialversicherung</b></span><br />
<span style="color: black;">Seit dem 01. Januar 2013 wurde die
Verdienstgrenze für Minijobber von 400 € auf 450 € angehoben. Damit
stieg auch die Verdienstgrenze für ein sozialversicherungspflichtiges
Arbeitsverhältnis von 400,01 € auf 450,01 € an. </span><br />
<span style="color: black;">In den Jahren 2013 und 2014 galt eine Bestandsschutzregelung für bereits bestehende Beschäftigungsverhältnisse. </span><br />
<span style="color: black;">Ab 1 Januar 2015 fällt diese
Bestandsschutzregelung weg und es gilt nur noch die aktuelle Grenze in
Höhe von 450,- € monatlich. Die Verdienstgrenze für alle Beschäftigten
(neu und alt) ist dann 450,- €.</span><br />
<span style="color: black;">Ab 2015 gilt: Bis einschließlich 450,- € sind
die Arbeitnehmer als „Minijobber“ zu führen und unterliegen somit keinem
sozialversicherungspflichtigem Beschäftigungsverhältnis. </span><br />
<br />
<span style="color: black;"><b>Sozialversicherungspflicht ab 450,01 €</b> </span><br />
<span style="color: black;">Ab 450,01 € sind Einkommen als
sozialversicherungspflichtiges Entgelt anzusehen und unterliegen somit
auch den allgemeinen Regelungen für ein sozialversicherungspflichtige
Beschäftigungsverhältnis. Es liegt dann eine eigene Kranken-, Renten-,
Pflege- und Arbeitslosenversicherung vor. </span><br />
<span style="color: black;">Beschäftigungsverhältnisse die bisher
sozialversicherungspflichtig in der Zone 400 – 450 € geführt wurden,
werden automatisch ab 01. Januar 2015 sozialversicherungsfrei und es
liegt keine eigene Kranken-, Renten-, Pflege- und
Arbeitslosenversicherung mehr vor. Das hat vor allem in Bezug auf die
Krankenversicherung große Nachteile: Der Arbeitnehmer verliert seine
gesetzliche Krankenversicherung und ist verpflichtet sich entweder
privat oder freiwillig gesetzlich weiter zu versichern. Was Kosten von
rund 300,- €/Monat verursacht.</span><br />
<br />
<span style="color: black;"><b>Arbeitnehmer</b></span><br />
<span style="color: black;">Bitte überprüfen Sie Ihr Einkommen und sprechen
mit Ihrem Arbeitgeber über die künftige Gestaltung Ihres Einkommens und
der damit verbundenen Sozialversicherungspflicht! </span><br />
<span style="color: black;">Falls ein sozialversicherungspflichtiges
Beschäftigungsverhältnis mit eigener gesetzlichen Krankenversicherung
gewünscht ist, muss das Entgelt auf min. 450,01 € angehoben werden. </span><br />
<span style="color: black;">Falls das Beschäftigungsverhältnis als Minijob
fortgeführt werden soll, können Sie Sie einen Antrag auf
Rentenversicherungsfreiheit beim Arbeitgeber stellen.</span><br />
<br />
<span style="color: black;"><b>Arbeitgeber</b></span><br />
<span style="color: black;">Bitte überprüfen Sie das Einkommen Ihrer
Angestellten in der Zone 400-450 € und entscheiden Sie gemeinsam mit
Ihrem Arbeitnehmer über die künftige Ausrichtung des
Beschäftigungsverhältnisses. Wenn das Gehalt nicht über 450 € steigt ist
das Beschäftigungsverhältnis ab 01.01.2015 als Minijob zu führen. Bei
einem Einkommen über 450 € liegt automatisch eine
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vor und der Arbeitnehmer ist
im Zweifel sehr günstig eigenständig krankenversichert. </span><br />
<br />
<span style="color: black;">Mehr Infos unter: <a href="http://www.der-onlinesteuerberater.de/" target="_blank">www.der-onlinesteuerberater.de </a> </span>Anonymoushttp://www.blogger.com/profile/13575262966353709551noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-6227833684849260200.post-79653507827691439192014-10-21T10:37:00.000+02:002014-10-23T12:40:39.240+02:00Minijob und Mindestlohn<br />
<h2 style="margin-bottom: 0cm;">
<img alt="" src="https://www.der-onlinesteuerberater.de/media/steuerberater-koenigsbrunn/Gewerbe-Rechtsform-Steuer-Einkunftsarten.jpg" style="height: 400px; width: 655px;" /></h2>
<h5>
</h5>
<h5>
Wir helfen Ihnen gerne persönlich bei Fragen zum Minijob und Mindestlohn (ab 2015) weiter.</h5>
<h2 class="western">
Gesetzlicher Mindestlohn ab 2015</h2>
<div style="font-weight: normal; margin-bottom: 0cm;">
Die gesetzliche
Lohnuntergrenze beträgt ab dem 1.1.2015 8,50 €/Stunde. Ausgenommen sind
nur Branchen, die eine abweichende Regelung bis 31.12.2017 vereinbart
haben und damit von einer Übergangsregelung Gebrauch machen können. Oder
Branchen, die bereits heute nach Arbeitnehmerentsendegesetz höhere
Löhne zahlen müssen (beispielsweise Baubranche).</div>
<div style="font-weight: normal; margin-bottom: 0cm;">
Für alle anderen gelten die gesetzlichen Regelungen zum Mindestlohn mit dem Beginn des kommenden Jahres.</div>
<div style="font-weight: normal; margin-bottom: 0cm;">
<br /></div>
<div style="margin-bottom: 0cm;">
<b>Mindestlohn und Minijob</b></div>
<div style="font-weight: normal; margin-bottom: 0cm;">
Als Arbeitgeber (aber auch Arbeitnehmer) sollten Sie die Bezahlung der Minijobs überprüfen. Liegt der Stundenlohn unter 8,50 €, <u>muss</u>
er ab Januar 2015 angehoben werden. Zeigt eine Berechnung, dass die
450,- € Grenze durch die bisherige Stundenzahl in Kombination mit dem
Mindestlohn überschritten wird, muss geklärt werden, ob eine Anpassung
der Arbeitsstundenzahl notwendig ist, damit der Minijob weiter besteht.
Sollten Sie auf eine Anpassung verzichten, wird der Minijob ab 450,01 €
zu einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung mit rund 40%
Sozialabgaben.</div>
<div style="margin-bottom: 0cm;">
<br /></div>
<div style="margin-bottom: 0cm;">
<b>Schwankende Arbeitszeiten möglich</b></div>
<div style="font-weight: normal; margin-bottom: 0cm;">
Als Arbeitgeber
sollten Sie Ihre Arbeitnehmer ansprechen und gegebenenfalls eine
Änderung des Arbeitsvertrages vornehmen. Unser Tipp: Sie können ein
„Flexi-Konto“ mit Ihrem Minijobber vereinbaren und anfallende Stunden in
den nächsten Abrechnungszeitraum übertragen. Voraussetzung: Sie
vereinbaren ein festes monatliches Entgelt (verstetigtes
Arbeitsentgelt), in diesem Fall 450,- €/Monat. Für die Dauer von maximal
3 Monaten kann der Arbeitnehmer von der Arbeitsleistung unter
Fortzahlung des Entgelts freigestellt werden. Es muss darauf geachtet
werden, die 450,- €/Monat über den Beschäftigungszeitraum nicht zu
überschreiten, auf das ganze Jahr gesehen 5.400,- €. Diese Vereinbarung
bedarf der Schriftform.</div>
<div style="margin-bottom: 0cm;">
<br /></div>
<div style="margin-bottom: 0cm;">
<b>Ausnahmeregelung</b></div>
<div style="margin-bottom: 0cm;">
Ein nur gelegentliches und nicht
vorhersehbares Überschreiten der jährlichen Entgeltgrenze von 5.400 EUR
ist unschädlich und führt nicht zur Beendigung des Minijobs. Ein
unvorhersehbares Ereignis liegt beispielsweise vor, wenn der Minijobber
einen anderen wegen Krankheit ausgefallenen Arbeitnehmer vertritt. Dies
ist bis zu 2 Kalendermonate innerhalb eines "Zeitjahres" (12 Monate ab
der Überschreitung) möglich.<br />
<a href="http://www.ich-buche.de/">www.ich-buche.de </a></div>
<div style="margin-bottom: 0cm;">
<br /></div>
<div style="margin-bottom: 0cm;">
<b>Beachten Sie auch</b></div>
<div style="font-weight: normal; margin-bottom: 0cm;">
Der ab 2015 geltenden
Rechtslage nach, haftet ein Arbeitgeber auch für Subunternehmer und bei
Werkverträgen, wenn dort der Mindestlohn unterschritten wird.</div>
daekom.dehttp://www.blogger.com/profile/06664512488058767832noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-6227833684849260200.post-45421874626844423582014-08-11T15:42:00.002+02:002014-08-11T15:42:30.932+02:00Lassen Sie keine Betriebsausgaben unter den Wohnzimmertisch fallen<h2>
</h2>
<div style="margin-bottom: 0cm;">
Bewirtungskosten
müssen wie alle anderen Betriebsausgaben angemessen, d.h. zu mindestens
90% betrieblich veranlasst sein und außerdem Ihre Betriebseinnahmen
fördern. Privat und geschäftlich gemischte Aufwendungen können bei über
10%iger betrieblicher Nutzung anteilig geschäftlich angesetzt werden.
Gibt es keinen leicht nachvollziehbaren Aufteilungsmaßstab, können
pauschal 50% der Kosten als Betriebsausgaben angesetzt werden.</div>
<h2 style="margin-bottom: 0cm;">
Aufzeichnungspflicht</h2>
<div style="margin-bottom: 0cm;">
Bei
den Bewirtungskosten zu Hause ist der eben angeführte Grundsatz
besonders von Bedeutung. Eine private Mitveranlassung ist
höchstrichterlich mehrfach als Betriebsausgabe nicht akzeptiert worden.
Es ist deshalb erforderlich, dass Sie der erhöhten Auszeichnungspflicht
entweder auf dem Beleg selbst oder in Form eines Gästebuchs oder in Form
von Anwesenheitslisten nachkommen. Hier sollten die bewirteten
Geschäftspartner aufgeführt sein, ohne dass diese notwendigerweise
unterschreiben müssen.</div>
<h2 style="margin-bottom: 0cm;">
Anlass</h2>
<div style="margin-bottom: 0cm;">
Außerdem
müssen Sie den Anlass der Bewirtung notieren. Wir empfehlen, dass Sie
ganz konkrete Verkäufe erläutern oder neu geworbene Geschäftspartner
hier aufführen oder den Inhalt der Gespräche (z.B. Planung eines Tages
der offenen Tür etc.) zumindest stichwortmäßig aufzeichnen. Diese
ausführlichen Aufzeichnungen ermöglichen es, Bewirtungskosten genau
zuzuordnen und zum Beispiel im Rahmen einer Produktinformation,
Kochvorführung oder von Verkaufsschulungen etc. geltend zu machen.</div>
<h2 style="margin-bottom: 0cm;">
Belege sammeln</h2>
<div style="margin-bottom: 0cm;">
Verwenden
Sie dafür den Beleg der eingekauften Produkte und streichen Sie alle
Artikel heraus, die Sie für den privaten Bedarf benötigen. Ratsam ist
es, auf getrennten Belegen einzukaufen. Nicht möglich ist der Ansatz der
gesamten Haushaltskosten über Betriebsausgaben, da diese natürlich
eindeutig privat veranlasst sind.</div>
<div style="margin-bottom: 0cm;">
Achten
Sie auch hier auf den Umsatzsteuernachweis auf den Belegen. Nach einem
in 2009 ergangenen Urteil haben Sie im Übrigen bei allen
Einzelhandelsgeschäften Anspruch auf einen ordnungsgemäß ausgestellten
Beleg, der bei Belegen über 150 € auch ordnungsgemäß adressiert sein
muss.</div>
Anonymoushttp://www.blogger.com/profile/13575262966353709551noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-6227833684849260200.post-74399421647809695212014-07-29T11:19:00.000+02:002014-07-29T11:20:23.880+02:00So behalten Sie als Selbständige/r Ihre kostenlose Familienmitversicherung auch im Jahr 2014!<span class="userContent" data-ft="{"tn":"K"}"> <br />
Der nebenberuflich selbständige Ehepartner, der keine
sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausübt, fällt unter die
kostenlose Familienmitversicherung. <br /> <br /> <b>Gewinngrenze</b><br /> Sie
müssen keine Beiträge bezahlen, solange die persönlichen monatlichen
Gesamteinkünfte 395 € aus der Unternehmertätigkeit (gemeint ist also der
Gewinn) nicht übersteigen.<br /> <br /> <b>Arbeitszeit</b><br /> Die Arbeitszeit pro
Woche (hier zählen auch Vorbereitungs- und Nacharbeiten etc. dazu) darf
20 Stunden nicht überschreiten. Wir empfehlen möglichst die „alte“
Grenze der maximalen Arbeitszeit von 17,99 Stunden einzuhalten, um
Problemen aus dem Weg zu gehen.</span><br />
<br />
<span class="userContent" data-ft="{"tn":"K"}">Weitere <a href="https://www.der-onlinesteuerberater.de/seite/service/glossar/hinzuverdienstgrenze-familienversicherung.php" target="_blank">Infos </a></span><br />
<br />
<br />Anonymoushttp://www.blogger.com/profile/13575262966353709551noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-6227833684849260200.post-16923291908627266852014-07-28T14:46:00.001+02:002014-07-28T14:46:01.845+02:00Wie informieren sich die Deutschen?<a href="http://de.statista.com/infografik/2503/bevorzugte-informationskanaele-in-deutschland/" title="Infografik: Internet ist Recherche-Medium Nummer 1 | Statista"><img alt="Infografik: Internet ist Recherche-Medium Nummer 1 | Statista" src="https://d28wbuch0jlv7v.cloudfront.net/images/infografik/normal/infografik_2503_Bevorzugte_Informationskanaele_in_Deutschland_n.jpg" style="-ms-interpolation-mode: bicubic; height: auto !important; max-width: 960px; width: 100%;" /></a><br />
Mehr Statistiken finden Sie bei <a href="http://de.statista.com/">Statista</a>Anonymoushttp://www.blogger.com/profile/13575262966353709551noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-6227833684849260200.post-7685899790549710822014-07-22T10:33:00.001+02:002014-07-22T10:37:10.680+02:00googleec11c564a2d3ca6c.html<pre class="western">googleec11c564a2d3ca6c.html</pre>
daekom.dehttp://www.blogger.com/profile/06664512488058767832noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-6227833684849260200.post-56891152687378180972014-07-17T10:35:00.001+02:002014-07-17T10:36:04.914+02:00Kfz-Kosten<h2 style="margin-bottom: 0cm;">
Den Privatanteil für die Umsatzsteuer ermitteln</h2>
<div style="margin-bottom: 0cm;">
Wenn Sie alle Vorsteuern aus allen
Fahrzeugkosten gezogen haben, müssen Sie nach einer der folgenden
Methoden den Privatanteil für die Umsatzsteuer ermitteln:</div>
<div style="margin-bottom: 0cm;">
Ist ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch
geschrieben, kann der Prozentanteil der vorsteuerbehafteten Kosten, der
laut Fahrtenbuch als Privatanteil ermittelt worden ist, umsatzversteuert
werden.</div>
<div style="margin-bottom: 0cm;">
1. Wurde einkommensteuerlich die 1
%-Regelung angesetzt, kann dieser Wert zu 80 % der Umsatzsteuer
unterworfen werden und zu 20 % umsatzsteuerfrei verbleiben. Sie können
aber auch jetzt nur für die Umsatzsteuer den geschäftlichen Anteil laut
evtl. geführtem Fahrtenbuch verwenden, wenn das für Sie vorteilhafter
ist.</div>
<div style="margin-bottom: 0cm;">
Führt Punkt 1 zu einer umsatzsteuerlichen
Übermaßbesteuerung, kann der umsatzsteuerpflichtige Eigenanteil nach
einem BMF-Schreiben mit minimal 50 % der vorsteuerbehafteten Kosten
umsatzsteuerlich pauschal gedeckelt werden oder der geschätzte
Privatanteil umsatzsteuerpflichtig einnahmeerhöhend angesetzt werden.
Dies führt regelmäßig zu einer extremen Umsatzsteuerersparnis.</div>
<div style="margin-bottom: 0cm;">
3. Auch umsatzsteuerlich kann eine
Kosteneinlage durchgeführt werden. Das bedeutet, dass die anteiligen
betrieblichen Kosten mit anteiligen Vorsteuern eingelegt werden. Wenn
kein Aufteilungsmaßstab privat / geschäftlich vorhanden ist (etwa ein
Fahrtenbuch), können bis zu 50 % der Kosten vorsteuerwirksam eingelegt
werden, sofern das realitätsnah ist.</div>
<div style="margin-bottom: 0cm;">
Uns ist völlig bewusst, dass die drei
vorgestellten Alternativen für einen steuerlichen Laien nicht einfach zu
durchschauen sind. Sie bieten nichtsdestoweniger jede Menge
Optimierungspotential. Und spätestens jetzt sollte Ihr Steuerberater
sein Geld wert sein!<br />
<br />
<br />
Mehr Infos unter: https://www.der-onlinesteuerberater.de/seite/service/glossar/fahrzeugkosten.php </div>
Anonymoushttp://www.blogger.com/profile/13575262966353709551noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-6227833684849260200.post-47755583605206447452014-07-11T10:25:00.000+02:002014-07-11T10:25:02.619+02:00Monatliche Umsatzsteuervoranmledung<h2 style="margin-bottom: 0cm;">
Das sollten Sie berücksichtigen</h2>
<div style="margin-bottom: 0cm;">
Vorweg: Die Umsatzsteuervoranmeldung ist
nur ein „Abfallprodukt“ der EDV–gestützten Belegeingabe – egal ob von
Ihrem Steuerberater oder von Ihnen selbst erledigt! Der Aufwand mit der
Erstellung der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung und eventuell einer
späteren vierteljährlichen Umsatzsteuererklärung im Vergleich zur
Jahresumsatzsteuererklärung hat auch Vorteile.</div>
<h2 style="margin-bottom: 0cm;">
Vorteile</h2>
<div style="margin-bottom: 0cm;">
<br /></div>
<div style="margin-bottom: 0cm;">
1. Wenn eine Umsatzsteuererstattung zu
erwarten ist, bekommen Sie die Umsatzsteuer durchschnittlich ein Jahr
früher vom Finanzamt zurück, weil die Jahresumsatzsteuererklärung mit
dem Jahresabschluss meist erst wesentlich später beim Finanzamt
abgegeben wird.</div>
<div style="margin-bottom: 0cm;">
<br /></div>
<div style="margin-bottom: 0cm;">
2. An die vierteljährliche / monatliche
Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung ist die vierteljährliche /
monatliche Abgabe / Erfassung der Buchhaltungsunterlagen gebunden. So
bekommen Sie Regelmäßigkeit in Ihre Belegsortierung und in die
Kommentierung durch die Steuerkanzlei. Und für Sie bedeutet dies, dass
Sie Ihre Belege zeitnah kontrolliert und kommentiert zurückerhalten.</div>
<div style="margin-bottom: 0cm;">
<br /></div>
<div style="margin-bottom: 0cm;">
3. Eine zeitnahe Begleitung durch die
Steuerkanzlei bringt Sie vor allem als Existenzgründer in die richtigen
buchhalterischen Bahnen. Das gilt natürlich auch, wenn Sie unsere
OnlineBuchhaltung nutze. Auch hier hat die monatliche Übung wesentliche
Vorteile für Sie.</div>
<div style="margin-bottom: 0cm;">
<br /></div>
<div style="margin-bottom: 0cm;">
4. Wählen Sie – wie empfohlen – die
vierteljährliche / monatliche Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung, dann
sollten Sie Ihre gesamten Unterlagen vollständig geordnet und
nachvollziehbar Ihrem Steuerberater kurz nach Ende des Quartals / Monats
einreichen, damit er für Sie rechtzeitig die Umsatzsteuervoranmeldung
erstellen und dem Finanzamt zukommen lassen kann.</div>
<div style="margin-bottom: 0cm;">
<br /></div>
<div style="margin-bottom: 0cm;">
5. Wir empfehlen Ihnen, am besten schon zu
Beginn Ihrer Tätigkeit, eine sogenannte Dauerfristverlängerung beim
Finanzamt zu beantragen. Diese bewirkt, dass die
Umsatzsteuervoranmeldung und gegebenenfalls die Umsatzsteuerzahlung
nicht schon zehn Tage nach Ende des Quartals / Monats, sondern erst
einen weiteren Monat später beim Finanzamt eingegangen sein muss. Diese
Dauerfristverlängerung gilt bei monatlicher Abgabeverpflichtung jeweils
ein Kalenderjahr und muss dann neu beantragt werden.</div>
<div style="margin-bottom: 0cm;">
<br /></div>
<div style="margin-bottom: 0cm;">
Bei Verpflichtung zur quartalsweisen
Abgabe gilt die Dauerfristverlängerung solange Sie vierteljährliche
Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. Ausschließlich
Monatsumsatzsteuerzahler müssen 1/11 der Summe der
Umsatzsteuervorauszahlungen des Vorjahres als Zinsverlust für das
Finanzamt am 10. Februar des laufenden Jahres anmelden und als
Vorauszahlung abführen.</div>
<div style="margin-bottom: 0cm;">
<br /></div>
<div style="margin-bottom: 0cm;">
Mehr dazu: </div>
<div style="margin-bottom: 0cm;">
<a href="https://www.der-onlinesteuerberater.de/seite/service/glossar/monatliche-umsatzsteuervoranmeldung.php" target="_blank">https://www.der-onlinesteuerberater.de/seite/service/glossar/monatliche-umsatzsteuervoranmeldung.php </a></div>
Anonymoushttp://www.blogger.com/profile/13575262966353709551noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-6227833684849260200.post-77867424279801076072014-06-24T15:16:00.002+02:002014-06-24T15:16:33.763+02:00Zahlen Sie nur einmal...und setzen Kreditzinsen steuerlich ab.<h1 style="margin-bottom: 0cm;">
Zahlen Sie nur einmal...</h1>
<h2 style="margin-bottom: 0cm;">
Kreditzinsen steuerlich absetzen</h2>
<div style="margin-bottom: 0cm;">
Oftmals werden größere Investitionen wie
Immobilien, Fahrzeuge oder Wohnungseinrichtungen derzeit zinsgünstigen
Krediten finanziert. Im deutschen Steuerrecht gilt dabei eine
Faustregel: Aufwendungen, die beruflich veranlasst sind, können als
Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgezogen werden.</div>
<h2 style="margin-bottom: 0cm;">
Fahrzeug</h2>
<div style="margin-bottom: 0cm;">
Kreditzinsen für den Autokredit sind
steuerlich abzugsfähig, wenn mit dem Fahrzeug Einnahmen erzielt werden.
Das ist bei Unternehmern, Selbständigen oder Freiberufler die Regel,
wenn diesen im Außendienst tätig sind. Wird das Fahrzeug ausschließlich
betrieblich genutzt, dann werden die Zinsen ganz einfach als
Betriebsausgaben erfasst. Den einnahmeerhöhenden Privatanteil ermitteln
wir zum Jahresende gerne für Sie.</div>
<h2 style="margin-bottom: 0cm;">
Betriebliche Investitionen</h2>
<div style="margin-bottom: 0cm;">
Unternehmer, Selbständige oder
Freiberufler können die Zinsen für einen Investitionskredit in vollem
Umfang steuerlich geltend machen. Ein Beispiel ist die Büroeinrichtung.
Wie üblich ist hierfür lediglich eine korrekte Rechnung erforderlich,
aus welcher die einzelnen Gegenstände ersichtlich werden.</div>
<h2 style="margin-bottom: 0cm;">
Immobilie</h2>
<div style="margin-bottom: 0cm;">
Wer eine Immobilie vermietet, kann die
Kreditzinsen steuerlich geltend machen. Das funktioniert so: Die
anfallenden Kreditzinsen sind als Werbungskosten bei den Einkünften aus
Vermietung und Verpachtung abzugsfähig.</div>
<div style="margin-bottom: 0cm;">
Generell sind auch bei Immobilien die
Ausgaben nur steuerliche abzugsfähig, die in unmittelbarem Zusammenhang
mit dem Einkommen stehen. Ein Beispiel wären kreditfinanzierte
Erhaltungsmaßnahmen um eine Immobile weiterhin zu vermieten.</div>
<h2 style="margin-bottom: 0cm;">
Zweitwohnung</h2>
<div style="margin-bottom: 0cm;">
Die moderne Arbeitswelt macht es
mittlerweile immer häufiger notwendig, dass man sich eine Zweitwohnung
am entfernt gelegenen Arbeitsort leistet. Auch hier können Sie
Kreditzinsen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Zweitwohnung
stehen, steuerlich absetzen. Hier werden vor allem folgende Punkte
berücksichtigt: Maklerprovision, Umzugskosten, Renovierung, Nebenkosten
sowie Gerichts- und Anwaltskosten (Mietrechtsstreit) und die
wöchentlichen Kosten der Heimfahrt.</div>
<h2 style="margin-bottom: 0cm;">
Bitte beachten Sie</h2>
<div style="margin-bottom: 0cm;">
Da die Kreditaufnahme keine
steuerpflichtige Einnahme ist, ist natürlich die Kreditrückzahlung auch
keine abzugsfähige Ausgabe, sondern buchhalterisch lediglich ein
sogenannter „Passivtausch“. Nur die Zinsen sind abzugsfähig, aber nicht
bei Ihrer selbstgenutzten Immobilie.</div>
Zinsen auf Konsumkredite, die nicht mit Ihrem Einkommen in Verbindung stehen, sind steuerlich nicht abzugsfähig.<br />
<br />
Mehr Informationen:<br />
<br />
https://www.der-onlinesteuerberater.de/seite/service/glossar.phpAnonymoushttp://www.blogger.com/profile/13575262966353709551noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-6227833684849260200.post-75496843610880815912014-06-18T16:30:00.001+02:002014-06-18T16:31:10.051+02:00Neues Widerrufsrecht bei Internetkäufen und -verkäufen<h1 style="margin-bottom: 0cm;">
Das ändert sich</h1>
<h2 style="margin-bottom: 0cm;">
Frist</h2>
<div style="margin-bottom: 0cm;">
Die Widerrufsfrist bei Internetangeboten
wird für alle Mitgliedstaaten auf 14 Tage ab Erhalt der Ware festgelegt.
Bisher betrug die Mindestfrist in einigen Ländern nur 7 Tage.</div>
<h2 style="margin-bottom: 0cm;">
Fehlerhafte Belehrung</h2>
<div style="margin-bottom: 0cm;">
Das “ewige Widerrufsrecht” bei falscher
oder fehlender Widerrufsbelehrung gibt es nicht mehr. In diesem Fall
verlängert sich das Widerrufsrecht nach Ablauf der 14-Tages-Frist auf 12
Monate. Als Unternehmer sollten Sie dabei beachten: Die Belehrung muss
zusätzlich zum Internetauftritt auch in Textform (per Brief, Telefax
oder E-Mail) erfolgen. Das Einstellen in den Internetshop reicht nicht
aus.</div>
<h2 style="margin-bottom: 0cm;">
Erklärung</h2>
<div style="margin-bottom: 0cm;">
Verbraucher müssen den Widerruf in Zukunft
schriftlich (Brief oder E-Mail) erklären. Das Zurücksenden der Ware
reicht nicht mehr aus.</div>
<h2 style="margin-bottom: 0cm;">
Kosten</h2>
<div style="margin-bottom: 0cm;">
Die Versandkosten der Hinsendung muss der
Händler an den Kunden zurücküberweisen, sobald er von seinem
Widerrufsrecht Gebrauch gemacht hat - jedoch ohne eventuell anfallende
Expresszuschläge. Neu ist, dass die Rücksendekosten beim Widerruf in
Zukunft vom Verbraucher zu tragen sind, wenn der Händler über diese
Rechtsfolge belehrt hat.</div>
<h2 style="margin-bottom: 0cm;">
Rückerstattung und Zurückbehaltungsrecht</h2>
<div style="margin-bottom: 0cm;">
Der Versender kann die Rückerstattung des
Kaufpreises verweigern, solange er die Ware nicht erhalten hat oder der
Verbraucher die Rücksendung der Ware nicht nachweist.</div>
<h2 style="margin-bottom: 0cm;">
Ausnahmen erweitert</h2>
<div style="margin-bottom: 0cm;">
Bei der Lieferung versiegelter Waren - die
aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe
geeignet sind - gibt es zukünftig keine 14-tägige
Rücktrittsmöglichkeit.</div>
<h2 style="margin-bottom: 0cm;">
Downloads</h2>
<div style="margin-bottom: 0cm;">
Bei Downloads gibt es kein Widerrufsrecht.<br />
<br />
Mehr dazu:<br />
<br />
https://www.der-onlinesteuerberater.de/seite/tipps/tipp-der-woche.php?kategorie=0&kategorie2=0&nr=449&newsletter_suche= </div>
daekom.dehttp://www.blogger.com/profile/06664512488058767832noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-6227833684849260200.post-52631308410697587332014-05-12T09:43:00.001+02:002014-05-12T09:43:09.482+02:00Steuertipp: Zivilprozesskosten<span style="font-family: Arial,Helvetica,sans-serif;"><b><span class="userContent"><span class="userContent" data-ft="{"tn":"K"}"><span class="userContent"><span class="userContent" data-ft="{"tn":"K"}">Wussten Sie, dass Zivilprozesskosten seit Juli 2013 nur noch eingeschränkt abzugsfähig sind?</span></span></span></span></b></span><br />
<span style="font-family: Arial,Helvetica,sans-serif;"><span class="userContent"><span class="userContent" data-ft="{"tn":"K"}"><span class="userContent"><span class="userContent" data-ft="{"tn":"K"}"> </span></span> <br />
Prozesskosten eines Zivilprozesses sind seit Mitte des letzten Jahres
nur noch abzugsfähig, wenn es sich um Aufwendungen handelt, die
unmittelbar mit der Existenz des Steuerpflichtigen zusammenhängen. <br />
Das bedeutet, dass die Kosten eines Prozesses abzugsfähig sind, wenn die
Existenzgrundlage gefährdet ist oder die lebensnotwendigen Bedürfnisse
nicht mehr befriedigt werden können. <br /> Es muss zudem nachgewiesen
werden, dass das Führen des Prozesses Aussicht auf Erfolg hat. Da dies
in der Regel schwer nachzuweisen ist, gibt man sich mit einer 50/50
Chance zufrieden.</span><br /> <br /> <a href="https://www.der-onlinesteuerberater.de/seite/tipps/tipp-der-woche/tipp-der-woche-aktuell.php" rel="nofollow nofollow" target="_blank">https://www.der-onlinesteuerberater.de/seite/tipps/tipp-der-woche/tipp-der-woche-aktuell.php</a></span></span>Anonymoushttp://www.blogger.com/profile/13575262966353709551noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-6227833684849260200.post-2487903379861274712014-04-09T10:15:00.002+02:002014-04-09T10:15:34.835+02:00Steuerminderung durch Handwerkerleistungen!<span class="userContent">
Wie Sie vielleicht gehört haben, wurde in den letzten Wochen die
steuerliche Abzugsfähigkeit von Handwerkerleistungen im Haushalt auf
Grund neuer Rechtsprechung exakter bestimmt. Aus diesem Grund möchten
wir Ihnen diese Regelung genauer vorstellen.<br /> <br /> Einfach auf den Link klicken:<br /> <br /> <a href="https://www.der-onlinesteuerberater.de/seite/tipps/tipp-der-woche/tipp-der-woche-aktuell.php" rel="nofollow nofollow" target="_blank">https://www.der-onlinesteuerberater.de/seite/tipps/tipp-der-woche/tipp-der-woche-aktuell.php</a></span>Anonymoushttp://www.blogger.com/profile/13575262966353709551noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-6227833684849260200.post-7507871751704179562014-02-26T11:15:00.002+01:002014-02-26T11:15:37.206+01:00Kleinunternehmerregelung oftmals nicht sinnvoll!Als Selbständige/r haben Sie die Möglichkeit (*Bitte beachten Sie die
gesetzlichen Voraussetzungen unten stehend), zwischen Regelbesteuerung
und umsatzsteuerlicher Kleinunternehmerregelung zu wählen. Vielfach wird
Existenzgründern aus Gründen der Einfachheit geraten, die
Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen.<br />
<br />
<strong>Worin besteht der Unterschied zur Regelbesteuerung?</strong><br />
Kleinunternehmer weisen keine Umsatzsteuer aus. Damit verzichten Sie
gleichzeitig auf die Möglichkeit, gezahlte Umsatzsteuer auf Ausgaben vom
Finanzamt zurück zu bekommen. Sie sparen sich etwas Aufwand, weil sie
keine Umsatzsteuervoranmeldung ans Finanzamt senden müssen, haben aber
oftmals große finanzielle Nachteile.<br />
<br />
<strong>Klarer Vorteil: Regelbesteuerung </strong><br />
Vor allem bei der Existenzgründung und in der ersten Zeit der
Selbständigkeit haben Sie regelmäßig höhere Ausgaben als Einnahmen. Wenn
Sie die Regelbesteuerung anwenden, dann bekommen Sie Vorsteuer auf Ihre
Ausgaben vom Finanzamt zurückerstattet.<br />
<br />
<strong>Kommen Sie auf uns zu </strong><br />
Als Kleinunternehmer können Sie bis zu 7 Jahre rückwirkend zur
Regelbesteuerung „optieren“ (wechseln). Wir beraten Sie gerne, ob dies
auch für Sie von Vorteil ist. Mit Hilfe unserer kostenfreien
OnlineBuchhaltung ist Ihre Buchhaltung schnell erledigt und die
Umsatzsteuervoranmeldung mit einem Mausklick ans Finanzamt übermittelt.
Wir beraten Sie gerne.<br />
<br />
<div style="margin-bottom: 0cm;">
<strong>*Kleinunternehmerregelung: Gesetzliche Voraussetzungen</strong></div>
<div style="margin-bottom: 0cm;">
Wenn Ihr Umsatz im Vorjahr unter 17.500
Euro und im aktuellen Jahr voraussichtlich unter 50.000 Euro bleibt,
dann haben Sie die Wahl im aktuellen Jahr. Beachten Sie: Überschreitet
der Umsatz im Gründungsjahr zeitanteilig hochgerechnet 17.500 Euro, darf
die Kleinunternehmerregelung nicht genutzt werden.</div>
<div style="margin-bottom: 0cm;">
<br /></div>
<div style="margin-bottom: 0cm;">
Fragen? <a href="http://www.der-online-steuerberater.de/">www.der-online-steuerberater.de</a></div>
Anonymoushttp://www.blogger.com/profile/13575262966353709551noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-6227833684849260200.post-47571776187601696392013-12-09T09:51:00.002+01:002014-03-07T14:45:32.821+01:00Der „Fall Hoeneß“ Teil 6/6<span class="userContent" data-ft="{"tn":"K"}"> <br /> Verjährung<br /> <br />
Steuerhinterziehung verjährt in der Regel nach fünf Jahren. In schweren
Fällen sind es 10 Jahre. das Finanzamt fordert Hinterzogenes Geld bis
zu 12 Jahre lang zurück. <br /> <br /> Damit endet die kleine Serie zum
Thema Steuerhinterziehung und Selbstanzeige. </span><br />
<br />
<span class="userContent" data-ft="{"tn":"K"}">Mehr Fragen? <a href="http://www.der-onlinesteuerberater.de/" target="_blank">www.der-onlinesteuerberater.de</a> </span>Anonymoushttp://www.blogger.com/profile/13575262966353709551noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-6227833684849260200.post-61086929460256080532013-12-08T10:35:00.001+01:002013-12-08T10:35:01.522+01:00Hoch riskant...http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/geldanlage-wie-normale-anleger-versicherungsmaentel-nutzen-koennen-a-937372.htmlAnonymoushttp://www.blogger.com/profile/13575262966353709551noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-6227833684849260200.post-29464509050511962392013-12-03T10:52:00.001+01:002014-03-07T14:45:05.066+01:00Der „Fall Hoeneß“ Teil 5/6<span class="userContent" data-ft="{"tn":"K"}"><br /> Straffreiheit: Ist es egal, wie viel Geld ich hinterzogen habe?<br /> <br />
Vielfach wird diese Regelung als ungerecht betrachtet, aber es ist so:
Egal ob Sie 500€ oder 500.000 € hinterzogen haben, sollte die
Selbstanzeige voll anerkannt werden, gehen Sie straffrei aus.</span><br />
<br />
<span class="userContent" data-ft="{"tn":"K"}">Mehr Infos über unsere <a href="http://www.der-online-steuerberater.de/" target="_blank">Kanzlei</a></span>Anonymoushttp://www.blogger.com/profile/13575262966353709551noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-6227833684849260200.post-9867946476890973112013-11-29T09:55:00.000+01:002013-11-29T09:55:11.964+01:00Der "Fall Hoeneß" 4/6<span class="userContent" data-ft="{"tn":"K"}"> <br /> Straffreiheit?!<br /> <br />
Das Ziel einer jeden Selbstanzeige ist es, reinen Tish zu machen. Der
Gesetzgeber sieht hier vor, dass der Anzeiger straffrei ausgeht, wenn
sämtliche Tatbestände korrekt offen gelegt sind. <br /> <br /> Als Anzeiger
müssen Sie außerdem den hinterzogenen Betrag fristgerecht ans Amt
zahlen. Oftmals werden zusätzlich Strafzinsen fällig, diese belaufen
sich auf sechs Prozent im Jahr. <br /> <br /> Was denken Sie, sollte die Straffreiheit abgeschafft werden? <br /> <br /> Oder sollte die Straffreiheit nur bis zu einem bestimmten Betrag gelten?</span>Anonymoushttp://www.blogger.com/profile/13575262966353709551noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-6227833684849260200.post-56908277030510672392013-11-27T13:33:00.002+01:002013-11-27T13:39:29.577+01:00Der „Fall Hoeneß“ Teil 3/6<span class="userContent" data-ft="{"tn":"K"}"><br /> Zu welchem Zeitpunkt muss ich mich selbst angezeigen?<br /> <br />
Generell gilt: Je früher desto besser. Sollte das Finanzamt bereits ein
Verfahren gegen Sie eingeleitet haben oder ein Steuerprüfer bereits
eine Prüfung durchführen, dann hat die Selbstanzeige keinen Zweck. Es
gilt: Sie müssen von sich aus rechtzeitig aktiv werden.<br /> <br /> Ich freue mich über Fragen oder Kommentare</span><br />
<br />
<br />
<br />
<span class="userContent" data-ft="{"tn":"K"}">Sie haben eine Betriebsprüfung? Wir helfen Ihnen gerne:</span><br />
<br />
<span class="userContent" data-ft="{"tn":"K"}">https://www.der-onlinesteuerberater.de/seite/online-steuerberater/leistungen/betriebspruefung.php </span>Anonymoushttp://www.blogger.com/profile/13575262966353709551noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-6227833684849260200.post-32548512156971296172013-11-26T13:35:00.000+01:002014-03-07T14:46:35.697+01:00Der „Fall Hoeneß“ Teil 2/6<span class="userContent" data-ft="{"tn":"K"}"><br /> Wie verläuft die Selbstanzeige?<br /> <br />
Vorweg: Es gibt keine konkrete Form einer Selbstanzeige. Sie sollten
sich an Ihren Steuerberater wenden, um Art und Umfang der Selbstanzeige
zu besprechen. <br /> Danach wird die Selbstanzeige vom Steuerberater
detailliert aufgearbeitet und die Zinsen in der richtigen Form
zusammengestellt. <br /> Wichtig ist, alle Ihnen bekannten Details und Unterlagen über alle Jahre offenzulegen.</span>Anonymoushttp://www.blogger.com/profile/13575262966353709551noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-6227833684849260200.post-8219575020235361102013-11-21T11:44:00.004+01:002013-11-21T11:44:37.467+01:00Der „Fall Hoeneß“ Teil 1/6<span class="userContent" data-ft="{"tn":"K"}"><br /> Wer sollte eine Selbstanzeige stellen?<br /> <br />
Prinzipiell jeder Steuerpflichtige, der fürchtet, in der Vergangnheit
Steuern hinterzogen zu haben. Dies kann ganz bewusst geschehen sein,
z.B. weil man Gelder in die Schweiz gebracht hat. Aber auch
versehntlich, weil man Einkünfte aus Unwissenheit nicht erklärt hat.<br /> <br /> Ich freue mich über Fragen oder Kommentare!<br /> Norbert Stölzel, OnlineSteuerberater</span>Anonymoushttp://www.blogger.com/profile/13575262966353709551noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-6227833684849260200.post-3241860668734298822013-11-13T13:06:00.001+01:002013-11-13T13:06:22.843+01:00Studienabbrecher gesucht<b></b><br />
<b>Dringend neue Mitarbeiter gesucht - speziell Jura und BWL-Abbrecher</b><br />
<br />
<h2>
Fachkräftemangel in der Region</h2>
Der
Fachkräftemangel besteht längst nicht mehr nur in Industriebetrieben.
Auch klassiche Dienstleistungsunternehmen wie Steuerberater suchen nach
Personal. Der Inhaber der Kanzlei Dr. Norbert Stölzel geht bei der
Fachkräftegewinnung neue Wege: Er sucht Studienabbrecher aus den Fächern
Jura und BWL. <br /><h2>
Innovatives Unternehmen</h2>
Was viele nicht
Wissen: DerOnlineSteuerberater.de ist regional eine der größten
Steuerkanzleien. Mit rund 40 hochspezialisierten Mitarbeitern werden
über 2000 Jahresabschlüsse, das sind Steuererklärungen von Unternehmen,
Selbständigen oder Existenzgründern, jedes Jahr erstellt. Mit seiner
kostenfreien OnlineBuchhaltung ist das Unternehmen auch technologisch
führend.<br /><h2>
Zweite Chance</h2>
"Es arbeiten bereits mehrere
Mitarbeiter dieses Profils bei uns. Wir sind damit absolut zufrieden!",
betont Stölzel. Der Vorteil liegt in der Vorbildung und persönlichen
Reife der Studenten, auch wenn diese ihr Studium nicht beendet haben.
"Das ist keine soziale Maßnahme, das ist eine zweite Chance", betont
Stölzel weiter. <br />Der Steuerberater spricht von "einem Geben und
Nehmen" zwischen Kanzlei und Studienabbrechern. "Wir wachsen als
Unternehmen nachhaltig weiter, die Studienabbrecher machen Karriere.
Eine klassische win-win-Situation", erklärt Stölzel. <br /><h2>
Mehrstufige Ausbildung</h2>
Die
Kanzlei bietet Interessierten eine mehrstufige Ausbildung an. Nach
anderthalb Jahren als Angestellte legen die ehemaligen Studenten die
Prüfung zur/m Steuerfachangestellte/n ab. Nach weiteren 3 Jahren bilden
sie sich auf Kosten der Kanzlei zur/m Steuerfachwirt/in weiter. In den
folgenden 4 Jahren bereiten sich die Steuerfachwirte dann auf die
Steuerberaterprüfung vor, deren Kosten dann auch übernommen werden.<br /><br />Derzeit
werden Plakate und Flyer an der Augsburger Universität und Hochschule
verteilt. Stölzel freut sich über einen guten Rücklauf der
ungewöhnlichen Personalgewinnung.<br />
<div class="separator" style="clear: both; text-align: center;">
<a href="https://blogger.googleusercontent.com/img/b/R29vZ2xl/AVvXsEja-KS4qyQI-g1P7mZMKDtaeszV6AQwQZCTUGq-Cek5-Bw1HIEiVMlXadQw9_gAwKolBUtNWkcIcc8Vl8eyP8uLZgkorWdqomR5QPs2s3Uoedvd6VAIrP0CxzdITjpZSKr8f7h-MZnGoZ5k/s1600/410Buchhaltung.png" imageanchor="1" style="margin-left: 1em; margin-right: 1em;"><img border="0" height="320" src="https://blogger.googleusercontent.com/img/b/R29vZ2xl/AVvXsEja-KS4qyQI-g1P7mZMKDtaeszV6AQwQZCTUGq-Cek5-Bw1HIEiVMlXadQw9_gAwKolBUtNWkcIcc8Vl8eyP8uLZgkorWdqomR5QPs2s3Uoedvd6VAIrP0CxzdITjpZSKr8f7h-MZnGoZ5k/s320/410Buchhaltung.png" width="320" /></a></div>
Anonymoushttp://www.blogger.com/profile/13575262966353709551noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-6227833684849260200.post-34516377024705429272013-11-07T11:54:00.001+01:002013-11-07T11:54:54.979+01:00<div id="fb-root"></div> <script>(function(d, s, id) { var js, fjs = d.getElementsByTagName(s)[0]; if (d.getElementById(id)) return; js = d.createElement(s); js.id = id; js.src = "//connect.facebook.net/de_DE/all.js#xfbml=1"; fjs.parentNode.insertBefore(js, fjs); }(document, 'script', 'facebook-jssdk'));</script>
<div class="fb-post" data-href="https://www.facebook.com/photo.php?fbid=667333583299018&set=a.500575479974830.119480.184209708278077&type=1" data-width="550"><div class="fb-xfbml-parse-ignore"><a href="https://www.facebook.com/photo.php?fbid=667333583299018&set=a.500575479974830.119480.184209708278077&type=1">Beitrag</a> von <a href="https://www.facebook.com/onlinesteuerberater">Der Online Steuerberater</a>.</div></div>
daekom.dehttp://www.blogger.com/profile/06664512488058767832noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-6227833684849260200.post-23973572630181625502013-11-04T11:26:00.000+01:002013-11-04T11:26:28.740+01:00Prozess gegen Uli HoeneßAus aktuellem Anlass mein Hinweis: Wir beraten Sie gerne in Fragen Ihrer <br />
<br />
<a href="https://www.der-onlinesteuerberater.de/seite/online-steuerberater/leistungen/betriebspruefung.php" target="_blank">Betriebsprüfung</a><br />
<br />
und<br />
<br />
zur <a href="https://www.der-onlinesteuerberater.de/seite/online-steuerberater.php" target="_blank">Selbstanzeige</a>.<br />
<br />
<br />Anonymoushttp://www.blogger.com/profile/13575262966353709551noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-6227833684849260200.post-15695994166029538012013-10-30T11:22:00.000+01:002013-10-30T11:22:01.174+01:00Gewerbeanmeldung<div id="fb-root"></div> <script>(function(d, s, id) { var js, fjs = d.getElementsByTagName(s)[0]; if (d.getElementById(id)) return; js = d.createElement(s); js.id = id; js.src = "//connect.facebook.net/de_DE/all.js#xfbml=1"; fjs.parentNode.insertBefore(js, fjs); }(document, 'script', 'facebook-jssdk'));</script>
<div class="fb-post" data-href="https://www.facebook.com/photo.php?fbid=663102980388745&set=a.500575479974830.119480.184209708278077&type=1" data-width="550"><div class="fb-xfbml-parse-ignore"><a href="https://www.facebook.com/photo.php?fbid=663102980388745&set=a.500575479974830.119480.184209708278077&type=1">Beitrag</a> von <a href="https://www.facebook.com/onlinesteuerberater">Der Online Steuerberater</a>.</div></div>
Anonymoushttp://www.blogger.com/profile/13575262966353709551noreply@blogger.com0