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Hier erfahren Sie alles zu Buchhaltung, Steuerberatung und Existenzgründung.
Dienstag, 22. Juli 2014
Donnerstag, 17. Juli 2014
Kfz-Kosten
Den Privatanteil für die Umsatzsteuer ermitteln
Wenn Sie alle Vorsteuern aus allen
Fahrzeugkosten gezogen haben, müssen Sie nach einer der folgenden
Methoden den Privatanteil für die Umsatzsteuer ermitteln:
Ist ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch
geschrieben, kann der Prozentanteil der vorsteuerbehafteten Kosten, der
laut Fahrtenbuch als Privatanteil ermittelt worden ist, umsatzversteuert
werden.
1. Wurde einkommensteuerlich die 1
%-Regelung angesetzt, kann dieser Wert zu 80 % der Umsatzsteuer
unterworfen werden und zu 20 % umsatzsteuerfrei verbleiben. Sie können
aber auch jetzt nur für die Umsatzsteuer den geschäftlichen Anteil laut
evtl. geführtem Fahrtenbuch verwenden, wenn das für Sie vorteilhafter
ist.
Führt Punkt 1 zu einer umsatzsteuerlichen
Übermaßbesteuerung, kann der umsatzsteuerpflichtige Eigenanteil nach
einem BMF-Schreiben mit minimal 50 % der vorsteuerbehafteten Kosten
umsatzsteuerlich pauschal gedeckelt werden oder der geschätzte
Privatanteil umsatzsteuerpflichtig einnahmeerhöhend angesetzt werden.
Dies führt regelmäßig zu einer extremen Umsatzsteuerersparnis.
3. Auch umsatzsteuerlich kann eine
Kosteneinlage durchgeführt werden. Das bedeutet, dass die anteiligen
betrieblichen Kosten mit anteiligen Vorsteuern eingelegt werden. Wenn
kein Aufteilungsmaßstab privat / geschäftlich vorhanden ist (etwa ein
Fahrtenbuch), können bis zu 50 % der Kosten vorsteuerwirksam eingelegt
werden, sofern das realitätsnah ist.
Uns ist völlig bewusst, dass die drei
vorgestellten Alternativen für einen steuerlichen Laien nicht einfach zu
durchschauen sind. Sie bieten nichtsdestoweniger jede Menge
Optimierungspotential. Und spätestens jetzt sollte Ihr Steuerberater
sein Geld wert sein!
Mehr Infos unter: https://www.der-onlinesteuerberater.de/seite/service/glossar/fahrzeugkosten.php
Mehr Infos unter: https://www.der-onlinesteuerberater.de/seite/service/glossar/fahrzeugkosten.php
Freitag, 11. Juli 2014
Monatliche Umsatzsteuervoranmledung
Das sollten Sie berücksichtigen
Vorweg: Die Umsatzsteuervoranmeldung ist
nur ein „Abfallprodukt“ der EDV–gestützten Belegeingabe – egal ob von
Ihrem Steuerberater oder von Ihnen selbst erledigt! Der Aufwand mit der
Erstellung der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung und eventuell einer
späteren vierteljährlichen Umsatzsteuererklärung im Vergleich zur
Jahresumsatzsteuererklärung hat auch Vorteile.
Vorteile
1. Wenn eine Umsatzsteuererstattung zu
erwarten ist, bekommen Sie die Umsatzsteuer durchschnittlich ein Jahr
früher vom Finanzamt zurück, weil die Jahresumsatzsteuererklärung mit
dem Jahresabschluss meist erst wesentlich später beim Finanzamt
abgegeben wird.
2. An die vierteljährliche / monatliche
Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung ist die vierteljährliche /
monatliche Abgabe / Erfassung der Buchhaltungsunterlagen gebunden. So
bekommen Sie Regelmäßigkeit in Ihre Belegsortierung und in die
Kommentierung durch die Steuerkanzlei. Und für Sie bedeutet dies, dass
Sie Ihre Belege zeitnah kontrolliert und kommentiert zurückerhalten.
3. Eine zeitnahe Begleitung durch die
Steuerkanzlei bringt Sie vor allem als Existenzgründer in die richtigen
buchhalterischen Bahnen. Das gilt natürlich auch, wenn Sie unsere
OnlineBuchhaltung nutze. Auch hier hat die monatliche Übung wesentliche
Vorteile für Sie.
4. Wählen Sie – wie empfohlen – die
vierteljährliche / monatliche Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung, dann
sollten Sie Ihre gesamten Unterlagen vollständig geordnet und
nachvollziehbar Ihrem Steuerberater kurz nach Ende des Quartals / Monats
einreichen, damit er für Sie rechtzeitig die Umsatzsteuervoranmeldung
erstellen und dem Finanzamt zukommen lassen kann.
5. Wir empfehlen Ihnen, am besten schon zu
Beginn Ihrer Tätigkeit, eine sogenannte Dauerfristverlängerung beim
Finanzamt zu beantragen. Diese bewirkt, dass die
Umsatzsteuervoranmeldung und gegebenenfalls die Umsatzsteuerzahlung
nicht schon zehn Tage nach Ende des Quartals / Monats, sondern erst
einen weiteren Monat später beim Finanzamt eingegangen sein muss. Diese
Dauerfristverlängerung gilt bei monatlicher Abgabeverpflichtung jeweils
ein Kalenderjahr und muss dann neu beantragt werden.
Bei Verpflichtung zur quartalsweisen
Abgabe gilt die Dauerfristverlängerung solange Sie vierteljährliche
Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. Ausschließlich
Monatsumsatzsteuerzahler müssen 1/11 der Summe der
Umsatzsteuervorauszahlungen des Vorjahres als Zinsverlust für das
Finanzamt am 10. Februar des laufenden Jahres anmelden und als
Vorauszahlung abführen.
Mehr dazu:
Dienstag, 24. Juni 2014
Zahlen Sie nur einmal...und setzen Kreditzinsen steuerlich ab.
Zahlen Sie nur einmal...
Kreditzinsen steuerlich absetzen
Oftmals werden größere Investitionen wie
Immobilien, Fahrzeuge oder Wohnungseinrichtungen derzeit zinsgünstigen
Krediten finanziert. Im deutschen Steuerrecht gilt dabei eine
Faustregel: Aufwendungen, die beruflich veranlasst sind, können als
Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgezogen werden.
Fahrzeug
Kreditzinsen für den Autokredit sind
steuerlich abzugsfähig, wenn mit dem Fahrzeug Einnahmen erzielt werden.
Das ist bei Unternehmern, Selbständigen oder Freiberufler die Regel,
wenn diesen im Außendienst tätig sind. Wird das Fahrzeug ausschließlich
betrieblich genutzt, dann werden die Zinsen ganz einfach als
Betriebsausgaben erfasst. Den einnahmeerhöhenden Privatanteil ermitteln
wir zum Jahresende gerne für Sie.
Betriebliche Investitionen
Unternehmer, Selbständige oder
Freiberufler können die Zinsen für einen Investitionskredit in vollem
Umfang steuerlich geltend machen. Ein Beispiel ist die Büroeinrichtung.
Wie üblich ist hierfür lediglich eine korrekte Rechnung erforderlich,
aus welcher die einzelnen Gegenstände ersichtlich werden.
Immobilie
Wer eine Immobilie vermietet, kann die
Kreditzinsen steuerlich geltend machen. Das funktioniert so: Die
anfallenden Kreditzinsen sind als Werbungskosten bei den Einkünften aus
Vermietung und Verpachtung abzugsfähig.
Generell sind auch bei Immobilien die
Ausgaben nur steuerliche abzugsfähig, die in unmittelbarem Zusammenhang
mit dem Einkommen stehen. Ein Beispiel wären kreditfinanzierte
Erhaltungsmaßnahmen um eine Immobile weiterhin zu vermieten.
Zweitwohnung
Die moderne Arbeitswelt macht es
mittlerweile immer häufiger notwendig, dass man sich eine Zweitwohnung
am entfernt gelegenen Arbeitsort leistet. Auch hier können Sie
Kreditzinsen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Zweitwohnung
stehen, steuerlich absetzen. Hier werden vor allem folgende Punkte
berücksichtigt: Maklerprovision, Umzugskosten, Renovierung, Nebenkosten
sowie Gerichts- und Anwaltskosten (Mietrechtsstreit) und die
wöchentlichen Kosten der Heimfahrt.
Bitte beachten Sie
Da die Kreditaufnahme keine
steuerpflichtige Einnahme ist, ist natürlich die Kreditrückzahlung auch
keine abzugsfähige Ausgabe, sondern buchhalterisch lediglich ein
sogenannter „Passivtausch“. Nur die Zinsen sind abzugsfähig, aber nicht
bei Ihrer selbstgenutzten Immobilie.
Zinsen auf Konsumkredite, die nicht mit Ihrem Einkommen in Verbindung stehen, sind steuerlich nicht abzugsfähig.Mehr Informationen:
https://www.der-onlinesteuerberater.de/seite/service/glossar.php
Mittwoch, 18. Juni 2014
Neues Widerrufsrecht bei Internetkäufen und -verkäufen
Das ändert sich
Frist
Die Widerrufsfrist bei Internetangeboten
wird für alle Mitgliedstaaten auf 14 Tage ab Erhalt der Ware festgelegt.
Bisher betrug die Mindestfrist in einigen Ländern nur 7 Tage.
Fehlerhafte Belehrung
Das “ewige Widerrufsrecht” bei falscher
oder fehlender Widerrufsbelehrung gibt es nicht mehr. In diesem Fall
verlängert sich das Widerrufsrecht nach Ablauf der 14-Tages-Frist auf 12
Monate. Als Unternehmer sollten Sie dabei beachten: Die Belehrung muss
zusätzlich zum Internetauftritt auch in Textform (per Brief, Telefax
oder E-Mail) erfolgen. Das Einstellen in den Internetshop reicht nicht
aus.
Erklärung
Verbraucher müssen den Widerruf in Zukunft
schriftlich (Brief oder E-Mail) erklären. Das Zurücksenden der Ware
reicht nicht mehr aus.
Kosten
Die Versandkosten der Hinsendung muss der
Händler an den Kunden zurücküberweisen, sobald er von seinem
Widerrufsrecht Gebrauch gemacht hat - jedoch ohne eventuell anfallende
Expresszuschläge. Neu ist, dass die Rücksendekosten beim Widerruf in
Zukunft vom Verbraucher zu tragen sind, wenn der Händler über diese
Rechtsfolge belehrt hat.
Rückerstattung und Zurückbehaltungsrecht
Der Versender kann die Rückerstattung des
Kaufpreises verweigern, solange er die Ware nicht erhalten hat oder der
Verbraucher die Rücksendung der Ware nicht nachweist.
Ausnahmen erweitert
Bei der Lieferung versiegelter Waren - die
aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe
geeignet sind - gibt es zukünftig keine 14-tägige
Rücktrittsmöglichkeit.
Downloads
Bei Downloads gibt es kein Widerrufsrecht.
Mehr dazu:
https://www.der-onlinesteuerberater.de/seite/tipps/tipp-der-woche.php?kategorie=0&kategorie2=0&nr=449&newsletter_suche=
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Montag, 12. Mai 2014
Steuertipp: Zivilprozesskosten
Wussten Sie, dass Zivilprozesskosten seit Juli 2013 nur noch eingeschränkt abzugsfähig sind?
Prozesskosten eines Zivilprozesses sind seit Mitte des letzten Jahres nur noch abzugsfähig, wenn es sich um Aufwendungen handelt, die unmittelbar mit der Existenz des Steuerpflichtigen zusammenhängen.
Das bedeutet, dass die Kosten eines Prozesses abzugsfähig sind, wenn die Existenzgrundlage gefährdet ist oder die lebensnotwendigen Bedürfnisse nicht mehr befriedigt werden können.
Es muss zudem nachgewiesen werden, dass das Führen des Prozesses Aussicht auf Erfolg hat. Da dies in der Regel schwer nachzuweisen ist, gibt man sich mit einer 50/50 Chance zufrieden.
https://www.der-onlinesteuerberater.de/seite/tipps/tipp-der-woche/tipp-der-woche-aktuell.php
Prozesskosten eines Zivilprozesses sind seit Mitte des letzten Jahres nur noch abzugsfähig, wenn es sich um Aufwendungen handelt, die unmittelbar mit der Existenz des Steuerpflichtigen zusammenhängen.
Das bedeutet, dass die Kosten eines Prozesses abzugsfähig sind, wenn die Existenzgrundlage gefährdet ist oder die lebensnotwendigen Bedürfnisse nicht mehr befriedigt werden können.
Es muss zudem nachgewiesen werden, dass das Führen des Prozesses Aussicht auf Erfolg hat. Da dies in der Regel schwer nachzuweisen ist, gibt man sich mit einer 50/50 Chance zufrieden.
https://www.der-onlinesteuerberater.de/seite/tipps/tipp-der-woche/tipp-der-woche-aktuell.php
Mittwoch, 9. April 2014
Steuerminderung durch Handwerkerleistungen!
Wie Sie vielleicht gehört haben, wurde in den letzten Wochen die
steuerliche Abzugsfähigkeit von Handwerkerleistungen im Haushalt auf
Grund neuer Rechtsprechung exakter bestimmt. Aus diesem Grund möchten
wir Ihnen diese Regelung genauer vorstellen.
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