Montag, 9. Dezember 2013

Der „Fall Hoeneß“ Teil 6/6


Verjährung

Steuerhinterziehung verjährt in der Regel nach fünf Jahren. In schweren Fällen sind es 10 Jahre. das Finanzamt fordert Hinterzogenes Geld bis zu 12 Jahre lang zurück.

Damit endet die kleine Serie zum Thema Steuerhinterziehung und Selbstanzeige. 


Mehr Fragen? www.der-onlinesteuerberater.de

Sonntag, 8. Dezember 2013

Hoch riskant...

http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/geldanlage-wie-normale-anleger-versicherungsmaentel-nutzen-koennen-a-937372.html

Dienstag, 3. Dezember 2013

Der „Fall Hoeneß“ Teil 5/6


Straffreiheit: Ist es egal, wie viel Geld ich hinterzogen habe?

Vielfach wird diese Regelung als ungerecht betrachtet, aber es ist so: Egal ob Sie 500€ oder 500.000 € hinterzogen haben, sollte die Selbstanzeige voll anerkannt werden, gehen Sie straffrei aus.


Mehr Infos über unsere Kanzlei

Freitag, 29. November 2013

Der "Fall Hoeneß" 4/6


Straffreiheit?!

Das Ziel einer jeden Selbstanzeige ist es, reinen Tish zu machen. Der Gesetzgeber sieht hier vor, dass der Anzeiger straffrei ausgeht, wenn sämtliche Tatbestände korrekt offen gelegt sind.

Als Anzeiger müssen Sie außerdem den hinterzogenen Betrag fristgerecht ans Amt zahlen. Oftmals werden zusätzlich Strafzinsen fällig, diese belaufen sich auf sechs Prozent im Jahr.

Was denken Sie, sollte die Straffreiheit abgeschafft werden?

Oder sollte die Straffreiheit nur bis zu einem bestimmten Betrag gelten?

Mittwoch, 27. November 2013

Der „Fall Hoeneß“ Teil 3/6


Zu welchem Zeitpunkt muss ich mich selbst angezeigen?

Generell gilt: Je früher desto besser. Sollte das Finanzamt bereits ein Verfahren gegen Sie eingeleitet haben oder ein Steuerprüfer bereits eine Prüfung durchführen, dann hat die Selbstanzeige keinen Zweck. Es gilt: Sie müssen von sich aus rechtzeitig aktiv werden.

Ich freue mich über Fragen oder Kommentare




Sie haben eine Betriebsprüfung? Wir helfen Ihnen gerne:

https://www.der-onlinesteuerberater.de/seite/online-steuerberater/leistungen/betriebspruefung.php

Dienstag, 26. November 2013

Der „Fall Hoeneß“ Teil 2/6


Wie verläuft die Selbstanzeige?

Vorweg: Es gibt keine konkrete Form einer Selbstanzeige. Sie sollten sich an Ihren Steuerberater wenden, um Art und Umfang der Selbstanzeige zu besprechen.
Danach wird die Selbstanzeige vom Steuerberater detailliert aufgearbeitet und die Zinsen in der richtigen Form zusammengestellt.
Wichtig ist, alle Ihnen bekannten Details und Unterlagen über alle Jahre offenzulegen.

Donnerstag, 21. November 2013

Der „Fall Hoeneß“ Teil 1/6


Wer sollte eine Selbstanzeige stellen?

Prinzipiell jeder Steuerpflichtige, der fürchtet, in der Vergangnheit Steuern hinterzogen zu haben. Dies kann ganz bewusst geschehen sein, z.B. weil man Gelder in die Schweiz gebracht hat. Aber auch versehntlich, weil man Einkünfte aus Unwissenheit nicht erklärt hat.

Ich freue mich über Fragen oder Kommentare!
Norbert Stölzel, OnlineSteuerberater