Mittwoch, 9. April 2014

Steuerminderung durch Handwerkerleistungen!

Wie Sie vielleicht gehört haben, wurde in den letzten Wochen die steuerliche Abzugsfähigkeit von Handwerkerleistungen im Haushalt auf Grund neuer Rechtsprechung exakter bestimmt. Aus diesem Grund möchten wir Ihnen diese Regelung genauer vorstellen.

Einfach auf den Link klicken:

https://www.der-onlinesteuerberater.de/seite/tipps/tipp-der-woche/tipp-der-woche-aktuell.php

Mittwoch, 26. Februar 2014

Kleinunternehmerregelung oftmals nicht sinnvoll!

Als Selbständige/r haben Sie die Möglichkeit (*Bitte beachten Sie die gesetzlichen Voraussetzungen unten stehend), zwischen Regelbesteuerung und umsatzsteuerlicher Kleinunternehmerregelung zu wählen. Vielfach wird Existenzgründern aus Gründen der Einfachheit geraten, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen.

Worin besteht der Unterschied zur Regelbesteuerung?
Kleinunternehmer weisen keine Umsatzsteuer aus. Damit verzichten Sie gleichzeitig auf die Möglichkeit, gezahlte Umsatzsteuer auf Ausgaben vom Finanzamt zurück zu bekommen. Sie sparen sich etwas Aufwand, weil sie keine Umsatzsteuervoranmeldung ans Finanzamt senden müssen, haben aber oftmals große finanzielle Nachteile.

Klarer Vorteil: Regelbesteuerung
Vor allem bei der Existenzgründung und in der ersten Zeit der Selbständigkeit haben Sie regelmäßig höhere Ausgaben als Einnahmen. Wenn Sie die Regelbesteuerung anwenden, dann bekommen Sie Vorsteuer auf Ihre Ausgaben vom Finanzamt zurückerstattet.

Kommen Sie auf uns zu
Als Kleinunternehmer können Sie bis zu 7 Jahre rückwirkend zur Regelbesteuerung „optieren“ (wechseln). Wir beraten Sie gerne, ob dies auch für Sie von Vorteil ist. Mit Hilfe unserer kostenfreien OnlineBuchhaltung ist Ihre Buchhaltung schnell erledigt und die Umsatzsteuervoranmeldung mit einem Mausklick ans Finanzamt übermittelt. Wir beraten Sie gerne.

*Kleinunternehmerregelung: Gesetzliche Voraussetzungen
Wenn Ihr Umsatz im Vorjahr unter 17.500 Euro und im aktuellen Jahr voraussichtlich unter 50.000 Euro bleibt, dann haben Sie die Wahl im aktuellen Jahr. Beachten Sie: Überschreitet der Umsatz im Gründungsjahr zeitanteilig hochgerechnet 17.500 Euro, darf die Kleinunternehmerregelung nicht genutzt werden.

Montag, 9. Dezember 2013

Der „Fall Hoeneß“ Teil 6/6


Verjährung

Steuerhinterziehung verjährt in der Regel nach fünf Jahren. In schweren Fällen sind es 10 Jahre. das Finanzamt fordert Hinterzogenes Geld bis zu 12 Jahre lang zurück.

Damit endet die kleine Serie zum Thema Steuerhinterziehung und Selbstanzeige. 


Mehr Fragen? www.der-onlinesteuerberater.de

Sonntag, 8. Dezember 2013

Hoch riskant...

http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/geldanlage-wie-normale-anleger-versicherungsmaentel-nutzen-koennen-a-937372.html

Dienstag, 3. Dezember 2013

Der „Fall Hoeneß“ Teil 5/6


Straffreiheit: Ist es egal, wie viel Geld ich hinterzogen habe?

Vielfach wird diese Regelung als ungerecht betrachtet, aber es ist so: Egal ob Sie 500€ oder 500.000 € hinterzogen haben, sollte die Selbstanzeige voll anerkannt werden, gehen Sie straffrei aus.


Mehr Infos über unsere Kanzlei

Freitag, 29. November 2013

Der "Fall Hoeneß" 4/6


Straffreiheit?!

Das Ziel einer jeden Selbstanzeige ist es, reinen Tish zu machen. Der Gesetzgeber sieht hier vor, dass der Anzeiger straffrei ausgeht, wenn sämtliche Tatbestände korrekt offen gelegt sind.

Als Anzeiger müssen Sie außerdem den hinterzogenen Betrag fristgerecht ans Amt zahlen. Oftmals werden zusätzlich Strafzinsen fällig, diese belaufen sich auf sechs Prozent im Jahr.

Was denken Sie, sollte die Straffreiheit abgeschafft werden?

Oder sollte die Straffreiheit nur bis zu einem bestimmten Betrag gelten?

Mittwoch, 27. November 2013

Der „Fall Hoeneß“ Teil 3/6


Zu welchem Zeitpunkt muss ich mich selbst angezeigen?

Generell gilt: Je früher desto besser. Sollte das Finanzamt bereits ein Verfahren gegen Sie eingeleitet haben oder ein Steuerprüfer bereits eine Prüfung durchführen, dann hat die Selbstanzeige keinen Zweck. Es gilt: Sie müssen von sich aus rechtzeitig aktiv werden.

Ich freue mich über Fragen oder Kommentare




Sie haben eine Betriebsprüfung? Wir helfen Ihnen gerne:

https://www.der-onlinesteuerberater.de/seite/online-steuerberater/leistungen/betriebspruefung.php