Mittwoch, 27. November 2013

Der „Fall Hoeneß“ Teil 3/6


Zu welchem Zeitpunkt muss ich mich selbst angezeigen?

Generell gilt: Je früher desto besser. Sollte das Finanzamt bereits ein Verfahren gegen Sie eingeleitet haben oder ein Steuerprüfer bereits eine Prüfung durchführen, dann hat die Selbstanzeige keinen Zweck. Es gilt: Sie müssen von sich aus rechtzeitig aktiv werden.

Ich freue mich über Fragen oder Kommentare




Sie haben eine Betriebsprüfung? Wir helfen Ihnen gerne:

https://www.der-onlinesteuerberater.de/seite/online-steuerberater/leistungen/betriebspruefung.php

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen