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Mittwoch, 27. November 2013
Der „Fall Hoeneß“ Teil 3/6
Zu welchem Zeitpunkt muss ich mich selbst angezeigen?
Generell gilt: Je früher desto besser. Sollte das Finanzamt bereits ein Verfahren gegen Sie eingeleitet haben oder ein Steuerprüfer bereits eine Prüfung durchführen, dann hat die Selbstanzeige keinen Zweck. Es gilt: Sie müssen von sich aus rechtzeitig aktiv werden.
Ich freue mich über Fragen oder Kommentare
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