Montag, 9. Dezember 2013

Der „Fall Hoeneß“ Teil 6/6


Verjährung

Steuerhinterziehung verjährt in der Regel nach fünf Jahren. In schweren Fällen sind es 10 Jahre. das Finanzamt fordert Hinterzogenes Geld bis zu 12 Jahre lang zurück.

Damit endet die kleine Serie zum Thema Steuerhinterziehung und Selbstanzeige. 


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