Der „Fall Hoeneß“ Teil 6/6
Verjährung
Steuerhinterziehung verjährt in der Regel nach fünf Jahren. In schweren
Fällen sind es 10 Jahre. das Finanzamt fordert Hinterzogenes Geld bis
zu 12 Jahre lang zurück.
Damit endet die kleine Serie zum
Thema Steuerhinterziehung und Selbstanzeige.
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