Donnerstag, 17. Juli 2014

Kfz-Kosten

Den Privatanteil für die Umsatzsteuer ermitteln

Wenn Sie alle Vorsteuern aus allen Fahrzeugkosten gezogen haben, müssen Sie nach einer der folgenden Methoden den Privatanteil für die Umsatzsteuer ermitteln:
Ist ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geschrieben, kann der Prozentanteil der vorsteuerbehafteten Kosten, der laut Fahrtenbuch als Privatanteil ermittelt worden ist, umsatzversteuert werden.
1. Wurde einkommensteuerlich die 1 %-Regelung angesetzt, kann dieser Wert zu 80 % der Umsatzsteuer unterworfen werden und zu 20 % umsatzsteuerfrei verbleiben. Sie können aber auch jetzt nur für die Umsatzsteuer den geschäftlichen Anteil laut evtl. geführtem Fahrtenbuch verwenden, wenn das für Sie vorteilhafter ist.
Führt Punkt 1 zu einer umsatzsteuerlichen Übermaßbesteuerung, kann der umsatzsteuerpflichtige Eigenanteil nach einem BMF-Schreiben mit minimal 50 % der vorsteuerbehafteten Kosten umsatzsteuerlich pauschal gedeckelt werden oder der geschätzte Privatanteil umsatzsteuerpflichtig einnahmeerhöhend angesetzt werden. Dies führt regelmäßig zu einer extremen Umsatzsteuerersparnis.
3. Auch umsatzsteuerlich kann eine Kosteneinlage durchgeführt werden. Das bedeutet, dass die anteiligen betrieblichen Kosten mit anteiligen Vorsteuern eingelegt werden. Wenn kein Aufteilungsmaßstab privat / geschäftlich vorhanden ist (etwa ein Fahrtenbuch), können bis zu 50 % der Kosten vorsteuerwirksam eingelegt werden, sofern das realitätsnah ist.
Uns ist völlig bewusst, dass die drei vorgestellten Alternativen für einen steuerlichen Laien nicht einfach zu durchschauen sind. Sie bieten nichtsdestoweniger jede Menge Optimierungspotential. Und spätestens jetzt sollte Ihr Steuerberater sein Geld wert sein!


Mehr Infos unter: https://www.der-onlinesteuerberater.de/seite/service/glossar/fahrzeugkosten.php

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