Wussten Sie, dass Zivilprozesskosten seit Juli 2013 nur noch eingeschränkt abzugsfähig sind?
Prozesskosten eines Zivilprozesses sind seit Mitte des letzten Jahres
nur noch abzugsfähig, wenn es sich um Aufwendungen handelt, die
unmittelbar mit der Existenz des Steuerpflichtigen zusammenhängen.
Das bedeutet, dass die Kosten eines Prozesses abzugsfähig sind, wenn die
Existenzgrundlage gefährdet ist oder die lebensnotwendigen Bedürfnisse
nicht mehr befriedigt werden können.
Es muss zudem nachgewiesen
werden, dass das Führen des Prozesses Aussicht auf Erfolg hat. Da dies
in der Regel schwer nachzuweisen ist, gibt man sich mit einer 50/50
Chance zufrieden.
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