Montag, 12. Mai 2014

Steuertipp: Zivilprozesskosten

Wussten Sie, dass Zivilprozesskosten seit Juli 2013 nur noch eingeschränkt abzugsfähig sind?
 
Prozesskosten eines Zivilprozesses sind seit Mitte des letzten Jahres nur noch abzugsfähig, wenn es sich um Aufwendungen handelt, die unmittelbar mit der Existenz des Steuerpflichtigen zusammenhängen.
Das bedeutet, dass die Kosten eines Prozesses abzugsfähig sind, wenn die Existenzgrundlage gefährdet ist oder die lebensnotwendigen Bedürfnisse nicht mehr befriedigt werden können.
Es muss zudem nachgewiesen werden, dass das Führen des Prozesses Aussicht auf Erfolg hat. Da dies in der Regel schwer nachzuweisen ist, gibt man sich mit einer 50/50 Chance zufrieden.


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