Das ändert sich
Frist
Die Widerrufsfrist bei Internetangeboten
wird für alle Mitgliedstaaten auf 14 Tage ab Erhalt der Ware festgelegt.
Bisher betrug die Mindestfrist in einigen Ländern nur 7 Tage.
Fehlerhafte Belehrung
Das “ewige Widerrufsrecht” bei falscher
oder fehlender Widerrufsbelehrung gibt es nicht mehr. In diesem Fall
verlängert sich das Widerrufsrecht nach Ablauf der 14-Tages-Frist auf 12
Monate. Als Unternehmer sollten Sie dabei beachten: Die Belehrung muss
zusätzlich zum Internetauftritt auch in Textform (per Brief, Telefax
oder E-Mail) erfolgen. Das Einstellen in den Internetshop reicht nicht
aus.
Erklärung
Verbraucher müssen den Widerruf in Zukunft
schriftlich (Brief oder E-Mail) erklären. Das Zurücksenden der Ware
reicht nicht mehr aus.
Kosten
Die Versandkosten der Hinsendung muss der
Händler an den Kunden zurücküberweisen, sobald er von seinem
Widerrufsrecht Gebrauch gemacht hat - jedoch ohne eventuell anfallende
Expresszuschläge. Neu ist, dass die Rücksendekosten beim Widerruf in
Zukunft vom Verbraucher zu tragen sind, wenn der Händler über diese
Rechtsfolge belehrt hat.
Rückerstattung und Zurückbehaltungsrecht
Der Versender kann die Rückerstattung des
Kaufpreises verweigern, solange er die Ware nicht erhalten hat oder der
Verbraucher die Rücksendung der Ware nicht nachweist.
Ausnahmen erweitert
Bei der Lieferung versiegelter Waren - die
aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe
geeignet sind - gibt es zukünftig keine 14-tägige
Rücktrittsmöglichkeit.
Downloads
Bei Downloads gibt es kein Widerrufsrecht.
Mehr dazu:
https://www.der-onlinesteuerberater.de/seite/tipps/tipp-der-woche.php?kategorie=0&kategorie2=0&nr=449&newsletter_suche=
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