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Kreditzinsen steuerlich absetzen
Oftmals werden größere Investitionen wie
Immobilien, Fahrzeuge oder Wohnungseinrichtungen derzeit zinsgünstigen
Krediten finanziert. Im deutschen Steuerrecht gilt dabei eine
Faustregel: Aufwendungen, die beruflich veranlasst sind, können als
Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgezogen werden.
Fahrzeug
Kreditzinsen für den Autokredit sind
steuerlich abzugsfähig, wenn mit dem Fahrzeug Einnahmen erzielt werden.
Das ist bei Unternehmern, Selbständigen oder Freiberufler die Regel,
wenn diesen im Außendienst tätig sind. Wird das Fahrzeug ausschließlich
betrieblich genutzt, dann werden die Zinsen ganz einfach als
Betriebsausgaben erfasst. Den einnahmeerhöhenden Privatanteil ermitteln
wir zum Jahresende gerne für Sie.
Betriebliche Investitionen
Unternehmer, Selbständige oder
Freiberufler können die Zinsen für einen Investitionskredit in vollem
Umfang steuerlich geltend machen. Ein Beispiel ist die Büroeinrichtung.
Wie üblich ist hierfür lediglich eine korrekte Rechnung erforderlich,
aus welcher die einzelnen Gegenstände ersichtlich werden.
Immobilie
Wer eine Immobilie vermietet, kann die
Kreditzinsen steuerlich geltend machen. Das funktioniert so: Die
anfallenden Kreditzinsen sind als Werbungskosten bei den Einkünften aus
Vermietung und Verpachtung abzugsfähig.
Generell sind auch bei Immobilien die
Ausgaben nur steuerliche abzugsfähig, die in unmittelbarem Zusammenhang
mit dem Einkommen stehen. Ein Beispiel wären kreditfinanzierte
Erhaltungsmaßnahmen um eine Immobile weiterhin zu vermieten.
Zweitwohnung
Die moderne Arbeitswelt macht es
mittlerweile immer häufiger notwendig, dass man sich eine Zweitwohnung
am entfernt gelegenen Arbeitsort leistet. Auch hier können Sie
Kreditzinsen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Zweitwohnung
stehen, steuerlich absetzen. Hier werden vor allem folgende Punkte
berücksichtigt: Maklerprovision, Umzugskosten, Renovierung, Nebenkosten
sowie Gerichts- und Anwaltskosten (Mietrechtsstreit) und die
wöchentlichen Kosten der Heimfahrt.
Bitte beachten Sie
Da die Kreditaufnahme keine
steuerpflichtige Einnahme ist, ist natürlich die Kreditrückzahlung auch
keine abzugsfähige Ausgabe, sondern buchhalterisch lediglich ein
sogenannter „Passivtausch“. Nur die Zinsen sind abzugsfähig, aber nicht
bei Ihrer selbstgenutzten Immobilie.
Zinsen auf Konsumkredite, die nicht mit Ihrem Einkommen in Verbindung stehen, sind steuerlich nicht abzugsfähig.Mehr Informationen:
https://www.der-onlinesteuerberater.de/seite/service/glossar.php
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