Dienstag, 29. Juli 2014

So behalten Sie als Selbständige/r Ihre kostenlose Familienmitversicherung auch im Jahr 2014!


Der nebenberuflich selbständige Ehepartner, der keine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausübt, fällt unter die kostenlose Familienmitversicherung.

Gewinngrenze
Sie müssen keine Beiträge bezahlen, solange die persönlichen monatlichen Gesamteinkünfte 395 € aus der Unternehmertätigkeit (gemeint ist also der Gewinn) nicht übersteigen.

Arbeitszeit
Die Arbeitszeit pro Woche (hier zählen auch Vorbereitungs- und Nacharbeiten etc. dazu) darf 20 Stunden nicht überschreiten. Wir empfehlen möglichst die „alte“ Grenze der maximalen Arbeitszeit von 17,99 Stunden einzuhalten, um Problemen aus dem Weg zu gehen.


Weitere Infos


Donnerstag, 17. Juli 2014

Kfz-Kosten

Den Privatanteil für die Umsatzsteuer ermitteln

Wenn Sie alle Vorsteuern aus allen Fahrzeugkosten gezogen haben, müssen Sie nach einer der folgenden Methoden den Privatanteil für die Umsatzsteuer ermitteln:
Ist ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geschrieben, kann der Prozentanteil der vorsteuerbehafteten Kosten, der laut Fahrtenbuch als Privatanteil ermittelt worden ist, umsatzversteuert werden.
1. Wurde einkommensteuerlich die 1 %-Regelung angesetzt, kann dieser Wert zu 80 % der Umsatzsteuer unterworfen werden und zu 20 % umsatzsteuerfrei verbleiben. Sie können aber auch jetzt nur für die Umsatzsteuer den geschäftlichen Anteil laut evtl. geführtem Fahrtenbuch verwenden, wenn das für Sie vorteilhafter ist.
Führt Punkt 1 zu einer umsatzsteuerlichen Übermaßbesteuerung, kann der umsatzsteuerpflichtige Eigenanteil nach einem BMF-Schreiben mit minimal 50 % der vorsteuerbehafteten Kosten umsatzsteuerlich pauschal gedeckelt werden oder der geschätzte Privatanteil umsatzsteuerpflichtig einnahmeerhöhend angesetzt werden. Dies führt regelmäßig zu einer extremen Umsatzsteuerersparnis.
3. Auch umsatzsteuerlich kann eine Kosteneinlage durchgeführt werden. Das bedeutet, dass die anteiligen betrieblichen Kosten mit anteiligen Vorsteuern eingelegt werden. Wenn kein Aufteilungsmaßstab privat / geschäftlich vorhanden ist (etwa ein Fahrtenbuch), können bis zu 50 % der Kosten vorsteuerwirksam eingelegt werden, sofern das realitätsnah ist.
Uns ist völlig bewusst, dass die drei vorgestellten Alternativen für einen steuerlichen Laien nicht einfach zu durchschauen sind. Sie bieten nichtsdestoweniger jede Menge Optimierungspotential. Und spätestens jetzt sollte Ihr Steuerberater sein Geld wert sein!


Mehr Infos unter: https://www.der-onlinesteuerberater.de/seite/service/glossar/fahrzeugkosten.php

Freitag, 11. Juli 2014

Monatliche Umsatzsteuervoranmledung

Das sollten Sie berücksichtigen

Vorweg: Die Umsatzsteuervoranmeldung ist nur ein „Abfallprodukt“ der EDV–gestützten Belegeingabe – egal ob von Ihrem Steuerberater oder von Ihnen selbst erledigt! Der Aufwand mit der Erstellung der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung und eventuell einer späteren vierteljährlichen Umsatzsteuererklärung im Vergleich zur Jahresumsatzsteuererklärung hat auch Vorteile.

Vorteile


1. Wenn eine Umsatzsteuererstattung zu erwarten ist, bekommen Sie die Umsatzsteuer durchschnittlich ein Jahr früher vom Finanzamt zurück, weil die Jahresumsatzsteuererklärung mit dem Jahresabschluss meist erst wesentlich später beim Finanzamt abgegeben wird.

2. An die vierteljährliche / monatliche Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung ist die vierteljährliche / monatliche Abgabe / Erfassung der Buchhaltungsunterlagen gebunden. So bekommen Sie Regelmäßigkeit in Ihre Belegsortierung und in die Kommentierung durch die Steuerkanzlei. Und für Sie bedeutet dies, dass Sie Ihre Belege zeitnah kontrolliert und kommentiert zurückerhalten.

3. Eine zeitnahe Begleitung durch die Steuerkanzlei bringt Sie vor allem als Existenzgründer in die richtigen buchhalterischen Bahnen. Das gilt natürlich auch, wenn Sie unsere OnlineBuchhaltung nutze. Auch hier hat die monatliche Übung wesentliche Vorteile für Sie.

4. Wählen Sie – wie empfohlen – die vierteljährliche / monatliche Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung, dann sollten Sie Ihre gesamten Unterlagen vollständig geordnet und nachvollziehbar Ihrem Steuerberater kurz nach Ende des Quartals / Monats einreichen, damit er für Sie rechtzeitig die Umsatzsteuervoranmeldung erstellen und dem Finanzamt zukommen lassen kann.

5. Wir empfehlen Ihnen, am besten schon zu Beginn Ihrer Tätigkeit, eine sogenannte Dauerfristverlängerung beim Finanzamt zu beantragen. Diese bewirkt, dass die Umsatzsteuervoranmeldung und gegebenenfalls die Umsatzsteuerzahlung nicht schon zehn Tage nach Ende des Quartals / Monats, sondern erst einen weiteren Monat später beim Finanzamt eingegangen sein muss. Diese Dauerfristverlängerung gilt bei monatlicher Abgabeverpflichtung jeweils ein Kalenderjahr und muss dann neu beantragt werden.

Bei Verpflichtung zur quartalsweisen Abgabe gilt die Dauerfristverlängerung solange Sie vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. Ausschließlich Monatsumsatzsteuerzahler müssen 1/11 der Summe der Umsatzsteuervorauszahlungen des Vorjahres als Zinsverlust für das Finanzamt am 10. Februar des laufenden Jahres anmelden und als Vorauszahlung abführen.

 Mehr dazu:

Dienstag, 24. Juni 2014

Zahlen Sie nur einmal...und setzen Kreditzinsen steuerlich ab.

Zahlen Sie nur einmal...

Kreditzinsen steuerlich absetzen

Oftmals werden größere Investitionen wie Immobilien, Fahrzeuge oder Wohnungseinrichtungen derzeit zinsgünstigen Krediten finanziert. Im deutschen Steuerrecht gilt dabei eine Faustregel: Aufwendungen, die beruflich veranlasst sind, können als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgezogen werden.

Fahrzeug

Kreditzinsen für den Autokredit sind steuerlich abzugsfähig, wenn mit dem Fahrzeug Einnahmen erzielt werden. Das ist bei Unternehmern, Selbständigen oder Freiberufler die Regel, wenn diesen im Außendienst tätig sind. Wird das Fahrzeug ausschließlich betrieblich genutzt, dann werden die Zinsen ganz einfach als Betriebsausgaben erfasst. Den einnahmeerhöhenden Privatanteil ermitteln wir zum Jahresende gerne für Sie.

Betriebliche Investitionen

Unternehmer, Selbständige oder Freiberufler können die Zinsen für einen Investitionskredit in vollem Umfang steuerlich geltend machen. Ein Beispiel ist die Büroeinrichtung. Wie üblich ist hierfür lediglich eine korrekte Rechnung erforderlich, aus welcher die einzelnen Gegenstände ersichtlich werden.

Immobilie

Wer eine Immobilie vermietet, kann die Kreditzinsen steuerlich geltend machen. Das funktioniert so: Die anfallenden Kreditzinsen sind als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzugsfähig.
Generell sind auch bei Immobilien die Ausgaben nur steuerliche abzugsfähig, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Einkommen stehen. Ein Beispiel wären kreditfinanzierte Erhaltungsmaßnahmen um eine Immobile weiterhin zu vermieten.

Zweitwohnung

Die moderne Arbeitswelt macht es mittlerweile immer häufiger notwendig, dass man sich eine Zweitwohnung am entfernt gelegenen Arbeitsort leistet. Auch hier können Sie Kreditzinsen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Zweitwohnung stehen, steuerlich absetzen. Hier werden vor allem folgende Punkte berücksichtigt: Maklerprovision, Umzugskosten, Renovierung, Nebenkosten sowie Gerichts- und Anwaltskosten (Mietrechtsstreit) und die wöchentlichen Kosten der Heimfahrt.

Bitte beachten Sie

Da die Kreditaufnahme keine steuerpflichtige Einnahme ist, ist natürlich die Kreditrückzahlung auch keine abzugsfähige Ausgabe, sondern buchhalterisch lediglich ein sogenannter „Passivtausch“. Nur die Zinsen sind abzugsfähig, aber nicht bei Ihrer selbstgenutzten Immobilie.
Zinsen auf Konsumkredite, die nicht mit Ihrem Einkommen in Verbindung stehen, sind steuerlich nicht abzugsfähig.

Mehr Informationen:

 https://www.der-onlinesteuerberater.de/seite/service/glossar.php

Mittwoch, 18. Juni 2014

Neues Widerrufsrecht bei Internetkäufen und -verkäufen

Das ändert sich

Frist

Die Widerrufsfrist bei Internetangeboten wird für alle Mitgliedstaaten auf 14 Tage ab Erhalt der Ware festgelegt. Bisher betrug die Mindestfrist in einigen Ländern nur 7 Tage.

Fehlerhafte Belehrung

Das “ewige Widerrufsrecht” bei falscher oder fehlender Widerrufsbelehrung gibt es nicht mehr. In diesem Fall verlängert sich das Widerrufsrecht nach Ablauf der 14-Tages-Frist auf 12 Monate. Als Unternehmer sollten Sie dabei beachten: Die Belehrung muss zusätzlich zum Internetauftritt auch in Textform (per Brief, Telefax oder E-Mail) erfolgen. Das Einstellen in den Internetshop reicht nicht aus.

Erklärung

Verbraucher müssen den Widerruf in Zukunft schriftlich (Brief oder E-Mail) erklären. Das Zurücksenden der Ware reicht nicht mehr aus.

Kosten

Die Versandkosten der Hinsendung muss der Händler an den Kunden zurücküberweisen, sobald er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht hat - jedoch ohne eventuell anfallende Expresszuschläge. Neu ist, dass die Rücksendekosten beim Widerruf in Zukunft vom Verbraucher zu tragen sind, wenn der Händler über diese Rechtsfolge belehrt hat.

Rückerstattung und Zurückbehaltungsrecht

Der Versender kann die Rückerstattung des Kaufpreises verweigern, solange er die Ware nicht erhalten hat oder der Verbraucher die Rücksendung der Ware nicht nachweist.

Ausnahmen erweitert

Bei der Lieferung versiegelter Waren - die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind - gibt es zukünftig keine 14-tägige Rücktrittsmöglichkeit.

Downloads

Bei Downloads gibt es kein Widerrufsrecht.

Mehr dazu:

https://www.der-onlinesteuerberater.de/seite/tipps/tipp-der-woche.php?kategorie=0&kategorie2=0&nr=449&newsletter_suche=